Klimaschutz in allen Verwaltungsstrukturen Berlins

1. Berlin muss die Klimakrise anerkennen und dementsprechend handeln

Zwar haben die Senatsverwaltung und das Abgeordnetenhaus bereits die Klimanotlage ausgerufen, jedoch hat dies zu keinen spürbar schärferen Maßnahmen gegen die Klimakrise geführt. Das Ziel, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, ist für Berlin nicht ambitioniert genug.
Wir fordern deshalb eine Verschärfung der Maßnahmen und Ziele. Das bedeutet zuerst einmal, dass bei der Novellierung des Berliner Energiewendegesetzes die 1,5-Grad-Grenze festgeschrieben wird, wonach sich das ganze Verwaltungshandeln richtet.
Alle potenziell klimaschädlichen Maßnahmen müssen dann auf Ihre Vereinbarkeit mit den Berliner Klimazielen geprüft und notfalls gestoppt werden.

2. CO2-neutrale Verwaltung bis 2025

Nur wenn die Stadtverwaltung zeigt, wie Klimaneutralität funktioniert, kann das auch in den anderen Bereichen in Berlin ernsthaft umgesetzt werden. Hierzu muss der Fuhrpark der Landesverwaltung und der landeseigenen Unternehmen bis 2025 komplett CO2-frei sein und bei der Verwaltung weitestgehend auf Lastenräder und Fahrräder umgestellt werden.

Öffentliche Gebäude müssen konsequent für die Installation von Solaranlagen und Dach- bzw. Fassadenbegrünung genutzt werden sowie bis spätestens 2025 vollständig energetisch saniert sein. Aber auch bei der Nutzung digitaler Programme kann der Klimaschutz umgesetzt werden, indem in öffentlichen Gebäuden (wie durch die Klimanotlage beschlossen) ausschließlich Ökostrom verwendet wird und umweltfreundliche Suchmaschinen als Standard-Suchmaschinen festgelegt werden.

3. Zero-Waste-Verwaltung bis 2030

Wir fordern, dass die Berliner Verwaltung bis 2030 durch eine konsequente Umsetzung der Zero-Waste-Strategie keinen Müll mehr produziert. Die Zero-Waste-Strategie zeigt zwar schon vielfältige Möglichkeiten für die Vermeidung von Müll auf, dennoch braucht es ein konkretes Konzept und klare Regeln für die Vermeidung von Müll in Ämtern, landeseigenen Unternehmen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Das Land Berlin muss speziell bei den Abfallverursacher:innen in Gewerbe, Handel und Bau konsequente Überzeugungs- und Informationsarbeit betreiben, um diese Akteur:innen für Mülltrennung zu sensibilisieren.

4. Klimafreundliche Ernährung in öffentlichen Einrichtungen

Wir fordern eine Umstellung des Angebots öffentlicher Kantinen in Schulen, Universitäten, öffentlichen Ämtern und Instituten auf ein grundsätzlich fleischfreies saisonales, regionales und ökologisches Angebot bis 2025. Um die Menschen auch im Privaten hierfür zu sensibilisieren, fordern wir mehr Aufklärungsprogramme über gesunde, klimafreundliche Ernährung, sowie eine allgemeine Förderung von nachhaltigen, landwirtschaftlichen Projekten und Betrieben in Berlin.
Wir fordern eine großflächige Installation von kostenlosen Trinkwasserspendern in öffentlichen Einrichtungen und der Stadt, um den Plastikmüll und Transportwege zu reduzieren.

5. Klimaschutz auch bei der Vergabe von Aufträgen umsetzen

Die Tatsache, dass mit dem neuen Vergabegesetz ökologische und soziale Kriterien nur bei den Aufträgen der Landesregierung gelten sollen, welche mehr als 10.000€ umfassen, ist für uns nicht akzeptierbar. Wir fordern, dass diese Regeln für alle Aufträge gelten müssen. Des Weiteren müssen die jeweiligen Ziele und Anforderungen an Projektpartner:innen, Baupläne und Verträge an den Anforderungen der Pariser 1,5 Grad-Grenze ausgerichtet werden.

6. Die Klimawende kann nur gesamtgesellschaftlich umgesetzt werden

Wir fordern, dass Klimaneutralität auch in den Verwaltungsämtern sichtbar wird, dafür braucht es Personal. Die jetzigen Klimaschutzmanager:innen in den Bezirken müssen durch ein Team unterstützt werden. Es werden CO2-Budgets auf Grundlage der 1,5-Grad-Grenze für jeden Bezirk erstellt. Das Klimagerechtigkeitsteam wird damit beauftragt, dass die Bezirke ihre CO2-Budgets nicht überschreiten.
Außerdem darf keine Entscheidung getroffen werden, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität Berlins im Jahre 2030 vereinbar ist. Bevor ein Gesetz beschlossen wird, muss der Klimavorbehalt geprüft werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die beschlossenen Maßnahmen allen gesellschaftlichen Gruppen zugute kommen. Da die Folgen der Klimakrise jedoch unterschiedliche Gruppen unterschiedlich hart treffen, ist es hierbei notwendig, sensibel gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu sein. Um nachzuvollziehen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen angemessen von den Klimaschutzmaßnahmen profitieren, muss ein jährliches Monitoring stattfinden. Deshalb fordern wir, dass Mitarbeiter:innen der Verwaltung sowohl kostenlose Fortbildungen zum Thema Umwelt- und Klimagerechtigkeit, als auch zum Thema Genderbudgeting erhalten.
Wir fordern die Einrichtung einer Klimabürger:innenversammlung, welche alle zwei Jahre offiziell vom Senat einberufen wird. Damit die Versammlung einen Querschnitt der Gesellschaft abbildet und die Interessen von Vielen vertritt, werden dafür aus allen Gesellschaftsgruppen Menschen ausgelost. Die Versammlung hat die Aufgabe, Möglichkeiten und Maßnahmen zu diskutieren, wie Berlin schnellstmöglich auf sozial gerechtem Weg die Klimaneutralität erreicht. Dabei werden sie durch Expert:innen mit dem nötigen Wissen unterstützt. Aus diesen Versammlungen entstehen Forderungen und Vorschläge an den Senat. Die erste Versammlung soll direkt nach der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie „Nettonull 2035“ der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stattfinden.

7. Mehr Transparenz beim Klimaschutz

Wir fordern ein Transparenzgesetz für Berlin. Unter anderem muss es mehr Transparenz bei der Umsetzung von Klimaschutzplänen, sowie halbjährlich aktualisierte Bilanzierungen der Treibhausgasemissionen Berlins geben. Diese sind wichtig für die Arbeit von Wissenschaftler:innen, Aktivist:innen und Journalist:innen, um Prozesse zu optimieren und mögliche CO2-Einsparungspotenziale erkennen zu können. So können sie die Landesregierung kontrollieren und als externe Beobachter:innen strukturelle Probleme oder Möglichkeiten erkennen, welche die Klimastrategie des Landes verbessern können.

8. Sofortige Einstellung klimaschädlicher Emissionen

Wir fordern, dass die Senatsverwaltung sämtliche Subventionen für klimaschädliche Systeme und Technologien sofort einstellt. Auch wenn es in diesem Feld bereits einige Maßnahmen gab, fördert der Senat unter anderem immer noch Gasheizungen. Im Sinne einer emissionslosen Wärmestrategie für Berlin sollte dieses Programm aber eingestellt werden. Genauso muss die Subventionierung klimaschädlicher Verkehrsträger eingestellt werden.