100% erneuerbare Energieversorgung bis 2030

1. Energiereduktion und Energieeffizienz müssen hohe Priorität haben

Die Energiewende ist nur möglich, wenn es in allen Sektoren (Industrie, Handel, Verkehr, Gebäude, Infrastruktur und private Haushalte) zu enormer Einsparung des Energiebedarfs kommt.

Dazu braucht es politische Regelungen und ein neues Bewusstsein für den Umgang mit Energie.

Die gesamte Berliner Bevölkerung muss über die dringend notwendige Energieeinsparung vollständig aufgeklärt und dabei unterstützt werden, sie zu realisieren. Damit Unternehmen bis 2030 klimaneutral wirtschaften, müssen Fahrpläne vorgelegt werden, wie sie stufenweise Energie sowie CO2-Emissionen einsparen werden. Dabei sollen sie mit Förderungsprogrammen unterstützt werden.

Privathaushalte und Unternehmen müssen durch jährliche, kostenlose Energieberatungen effizienter werden. Die Energieberatung muss dabei so ausgelegt sein, dass unabhängig von Geschlecht oder sozio-ökonomischem Hintergrund alle Menschen angesprochen werden.

Der Berliner Senat muss die Grundlage dafür schaffen, dass die schwankende Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenenergie ausgeglichen wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel Haushaltsgeräte und Ladestationen für elektrische Sharing-Fahrzeuge vor allem Strom verbrauchen, wenn erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Intelligente und sektorübergreifende Maßnahmen müssen vorgeschrieben, die engere Zusammenarbeit zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen unterstützt werden.

2. Konsequenter Ausbau erneuerbarer Energieversorgung

Wir fordern eine Solarpflicht für alle Neubauten sowie öffentlichen Gebäude. Findet beim Bestand eine Sanierung statt, muss immer eine Solaranlage installiert werden.

Jedes Neubauprojekt sowie Bebauungspläne der Bezirke müssen danach ausgerichtet werden, alle möglichen Dach- und Fassaden- und Verkehrsflächen für erneuerbare Energieerzeugung zu bestücken. Mieter:innen müssen bei der Installation von Balkonphotovoltaikanlagen gefördert werden. Ziel ist es, dass Miet- und Wohnhäuser ihren benötigten Energiebedarf selbst produzieren oder unter Nachbar:innen teilen.

Um erneuerbare Energien auszubauen, braucht es einen Entwicklungs- und Risikofonds.

Alle Hochhäuser Berlins ab anfangs 35 Metern Höhe müssen alle 4 Jahre eine Potentialanalyse für Kleinwindenergieanlagen mit dem Land Berlin erarbeiten. Auf dessen Basis sollen ab einem definierten Potential die Eigentümer:innen verpflichtet werden, beispielsweise vertikale Windrotoren oder Kleinwindkraftanlagen zu installieren und Energie zu erzeugen. Dies muss 2025 auf alle geeigneten Gebäude für die Nutzung von Kleinwindkraftanlagen ausgeweitet werden. Durch eine öffentliche Förderung in Form von Einspeisevergütung, Steuerkrediten oder direkten Fördergeldern soll der Anteil der Kleinwindkraft an der Stromproduktion bis 2030 maximal ausgebaut werden. Für alle neuen Genehmigungen und Bebauungspläne müssen bei großen Gebäuden und Fassadenstrukturen die Windströmungen und deren Windkraftnutzung in das Energiekonzept integriert und vorgeschrieben werden.

Außerdem müssen sich Brandenburg und Berlin als gemeinsame, solidarische, einheitliche und erneuerbare Energieregion aufstellen. Wir fordern eine sektor- und länderübergreifende Zusammenarbeit für erneuerbare Energieerzeugung, Speicherung, Transport und Nutzung.

3. 100 % erneuerbare Wärmeversorgung in ganz Berlin bis 2030

Die Berliner Wärmenetze müssen bis 2030 frei von fossilen Energieträgern sein und dahingehend um- und ausgebaut werden. Wärme wird in Berlin zu 2/31 dezentral durch fossile Heizanlagen produziert. Hier muss ein kompletter Austausch durch erneuerbare Heizsysteme stattfinden. Wir brauchen jetzt ein Verbot für den Verkauf und Einbau fossiler Heizungssysteme, wie Öl-, oder Gaskessel.
Die restliche Wärme wird zentral in Kraftwerken produziert und über Fernwärmenetze verteilt.
90% der Fernwärmenetze gehören Vattenfall, der in die Netze zum großen Teil fossile Energien einspeist. Der Netzbetreiber legt Konditionen fest, wie die Temperatur des Netzes. Das muss sich ändern. Es darf keine Diskriminierung von Dritteinspeisung mehr geben. Dazu gehört, dass die Vorlauftemperatur des Fernwärmenetzes auf unter 70 Grad abgesenkt wird, damit erneuerbare Wärme eingespeist werden kann.
Durch ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll für Berliner Wärmenetze ein CO2-Grenzwert festgeschrieben werden, der nach und nach sinkt. Außerdem muss es eine Erneuerbare-Energien-Quote sowie einen Einspeisevorrang für Erneuerbare geben.
Ganz Berlin braucht eine kommunale Wärmeplanung in jedem Quartier. Bedarfe sowie Wärmepotenziale müssen gesammelt werden.
Rechenzentren, Supermärkte, Industrie und U-Bahnen müssen Abwärme mit Hilfe von Wärmeübertragern in das Fernwärmenetz einspeisen können. Ungenutzte Wärme muss in dezentralen Wärme- und Kältespeichern saisonal für die Wintermonate gespeichert werden.

4. Kohlekraftwerke bis spätestens 2025 abschalten – Gasausstieg bis spätestens 2030 in der Wärmeversorgung

Die klimaschädliche Nutzung von Gas- und Kohlekraftwerken für eine Wärmeversorgung muss schnellstmöglich enden. Deswegen muss Berlin bis spätestens 2025 aus der Kohle aussteigen! Berlin braucht jetzt den radikalen Umbau zu einem dezentralen, demokratischen und 100 % erneuerbaren Energiesystem. Ein fossiles Energiesystem steht dem im Weg. Deshalb dürfen keine neuen Kohle- oder Gaskraftwerke gebaut werden. Bestehende Gaskraftwerke sind nur noch zur erneuerbaren Energiespeicherung zu nutzen. Wir brauchen Quartierslösungen. Auch wenn die Regelungen auf Bundesebene Quartierslösungen erschweren, soll Berlin Keimzellen durch öffentliche Gebäude und Betriebe starten und so schon Berliner*innen mit Energie mitversorgen. Damit sollen die Berliner Stadtwerke beauftragt und weiterhin zu einer wichtigen Akteurin der Energiewende werden.

5. Sozial gerechte und warmmietenneutrale energetische Wohnungssanierung

Um den Energiebedarf des gesamten Gebäudesektors vollständig klimaneutral zu gestalten, müssen wir diesen vor allem senken. Expert:innen sind sich einig, dass das wesentliche CO₂-Einsparungspotential in der Sanierung des vorhandenen Gebäudebestands liegt. 2019 lag die Sanierungsrate Berlins bei nur 0,8 %.
Wir fordern eine Sanierungsquote von mindestens 5 % pro Jahr, damit alle Häuser Berlins schnellstmöglich saniert werden.
Die energetische Sanierung muss dabei zu realen Einsparungen führen und darf nicht auf Kosten der Mieter:innen ausgetragen werden.
Das Ziel muss eine warmmietenneutrale Sanierung sein. Denn Klimaschutz und sozial gerechtes Wohnen müssen zusammengedacht werden. Energetische Sanierungsmaßnahmen dürfen nicht länger nur auf die Mieter:innen umgelegt werden, Vermieter:innen und der Staat müssen sich in gleichen Teilen beteiligen. Bevor Mieter:innen sich an der Sanierung beteiligen müssen, sind Vermieter:innen verpflichtet nachzuweisen, dass alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Dafür muss es einen starken Ausbau staatlicher Förderprogramme geben, um für Vermieter:innen Anreize zu schaffen, in notwendige energetische Sanierungen zu investieren.
Das Land Berlin soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine zeitlich begrenzte Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen möglich ist. Denn es ist ungerecht, dass Mieter:innen weiter für eine energetische Sanierung zahlen, die längst abbezahlt ist.
Eine zeitlich begrenzte Mieterhöhung kann nur eingeführt werden, wenn einer staatlichen Stelle eine nachvollziehbare Begründung vorgelegt wurde.
Wohnberechtigungsschein-Empfänger:innen sollen finanzielle Unterstützung in Form eines Klimabonus erhalten, damit sie ihren Beitrag der energetischen Sanierung zahlen können.